Finanzierung

Wer bezahlt das?

Zum größten Teil die gesetzlichen Krankenkassen. Auf dieser Seite steht, wie der Weg dorthin aussieht, wer welchen Schritt macht und was Ihre Einrichtung selbst beiträgt.

Die Grundlage

Warum die Krankenkassen das fördern

Die Kita ist im Sinne des Gesetzes eine Lebenswelt – ein Ort, an dem viele Menschen einen großen Teil ihrer Zeit verbringen und an dem sich Gesundheit entscheidet. Für solche Orte haben die Krankenkassen nach § 20a SGB V einen gesetzlichen Auftrag: Sie sollen dort Bedingungen verbessern, nicht nur einzelne Kurse anbieten.

Für Kitas heißt das konkret: Ein Prozess, der Teams im Umgang mit herausforderndem Verhalten von Kindern handlungsfähig macht, ist förderfähig – ein einzelner Fortbildungstag zum selben Thema in der Regel nicht.

Genau darin liegt der Unterschied zu einer gewöhnlichen Fortbildung. Gefördert wird nicht ein Vortrag, sondern ein Prozess, der die Verhältnisse in Ihrem Haus verändert und danach ohne externe Hilfe weiterläuft. Der Hebel ist das Team – Kinder wachsen dort gut auf, wo Fachkräfte handlungsfähig sind.

Schritt für Schritt

Der Weg – und wer was macht

Der Aufwand für Sie ist kleiner, als es klingt. Rechnen Sie mit ein bis zwei Stunden.

  1. Erstgespräch und Bedarf klären

    Wir sprechen über Ihre Ausgangslage und darüber, welches Zeitmodell passt. Daraus entsteht die inhaltliche Grundlage für den Antrag.

    Wir gemeinsam
  2. Antragsunterlagen vorbereiten

    Konzept, Ablaufplan, Kostenaufstellung und Wirkungsziele – alles, was in einen Antrag gehört, bereite ich vor und stimme es mit Ihnen ab.

    Ich
  3. Antrag stellen

    Den Antrag reicht die Einrichtung oder der Träger bei der Krankenkasse ein. Das ist keine Formsache, sondern Vorschrift: Nach dem Leitfaden der Krankenkassen muss der Antrag von den Verantwortlichen der Lebenswelt kommen, nicht vom Anbieter. Sie unterschreiben und senden ab.

    Sie, beziehungsweise Ihr Träger
  4. Auf die Zusage warten

    Erfahrungsgemäß dauert die Entscheidung rund vier Wochen. In dieser Zeit passiert nichts – und es entstehen Ihnen keine Kosten.

    Die Krankenkasse
  5. Starten

    Erst wenn die Zusage vorliegt, beginnt das Programm. Wir setzen eine kleine Steuerungsgruppe aus Ihrem Haus ein, die den Prozess mitträgt, und legen die Termine fest.

    Wir gemeinsam
  6. Abrechnen

    Am Ende des Programms rechnet Ihr Träger mit der Krankenkasse ab. Den Abschlussbericht dafür liefere ich mit.

    Ihr Träger

Keine Vorleistung, kein Risiko

Das Programm startet erst, wenn die Finanzierungszusage vorliegt. Sie gehen nicht in Vorleistung, und wenn keine Förderung zustande kommt, entstehen Ihnen keine Kosten.

Ihr Beitrag

Was Ihre Einrichtung beisteuert

Die Krankenkassen fördern nicht zu hundert Prozent – ein Eigenanteil gehört dazu. Er muss aber nicht zwingend aus dem Budget kommen.

Der Eigenanteil

Er kann finanziell sein. Viele Krankenkassen akzeptieren stattdessen aber auch Leistungen, die Sie ohnehin erbringen:

  • die Mitarbeit in der Steuerungsgruppe
  • Räume für die Teamtermine
  • Verpflegung an den Projekttagen
  • Materialien für die Bausteine

Was Ihre Kasse anerkennt, klären wir vor der Antragstellung – damit im Antrag steht, was hinterher auch gilt.

Der größere Beitrag ist Zeit

Das Entscheidende bringt Ihr Team ein: die sechs Stunden Teamzeit je Projekttag, die Bereitschaft, echte Fälle zu bearbeiten, und die Ausdauer, eine Routine über Monate einzuüben.

Diese Zeit lässt sich nicht ersetzen und nicht abkürzen. Sie ist der Grund, warum am Ende etwas anders ist als nach einem Fortbildungstag.

Häufige Fragen

Was Träger meistens wissen wollen

Wie lange dauert es, bis die Kasse entscheidet?

Erfahrungsgemäß etwa vier Wochen. Planen Sie diese Zeit ein, wenn Sie einen bestimmten Starttermin im Kopf haben.

Müssen wir in Vorleistung gehen?

Nein. Das Programm startet erst, wenn die Finanzierungszusage vorliegt. Die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt durch Ihren Träger am Ende des Programms.

Was passiert, wenn die Krankenkasse ablehnt?

Dann suchen wir einen anderen Weg. Häufig führt eine andere Krankenkasse zum Ziel – welche zuständig ist, hängt nicht allein an Ihrer Einrichtung.

Und falls das nicht klappt, lässt sich das Programm auch ganz oder teilweise über das Fortbildungsbudget des Trägers abbilden. Kosten entstehen Ihnen bis dahin keine.

Können mehrere Einrichtungen gemeinsam beantragen?

Ja. Mehrere Einrichtungen desselben Trägers können einen gemeinsamen Antrag stellen. Für größere Träger ist das oft der einfachere Weg – ein Verfahren statt fünf.

Wie kann der Eigenanteil aussehen?

Er kann finanziell sein. Viele Krankenkassen erkennen jedoch auch Sachleistungen an: die Mitarbeit in der Steuerungsgruppe, das Bereitstellen von Räumen, die Verpflegung an den Projekttagen und die Materialien für die Bausteine.

Was Ihre Kasse akzeptiert, klären wir vor der Antragstellung.

Was, wenn die Leitung während des Programms wechselt?

Das beeinflusst den Verlauf nicht. Damit nichts verloren geht, sollte in diesem Fall eine weitere Person aus dem Team in die Steuerungsgruppe nachrücken. Genau dafür gibt es sie – der Prozess hängt nicht an einer einzelnen Person.

Ehrlich dazu: Art und Höhe der Förderung legt die jeweilige Krankenkasse individuell fest. Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erfahrungswerten und stellen keine Förderzusage dar. Genau deshalb klären wir die konkreten Möglichkeiten für Ihre Einrichtung, bevor irgendetwas beginnt.

Lassen Sie uns über Ihre Ausgangslage sprechen

Im Erstgespräch klären wir, welches Modell passt und welcher Förderweg für Ihre Einrichtung realistisch ist. Unverbindlich und ohne Vorbereitung Ihrerseits.

Jetzt unverbindlich anfragen

oder direkt: +49 160 7624432 · post@pauldriesch.de